Rechtsprechung
   AG Hamburg, 15.09.2016 - 48 C 51/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,39176
AG Hamburg, 15.09.2016 - 48 C 51/16 (https://dejure.org/2016,39176)
AG Hamburg, Entscheidung vom 15.09.2016 - 48 C 51/16 (https://dejure.org/2016,39176)
AG Hamburg, Entscheidung vom 15. September 2016 - 48 C 51/16 (https://dejure.org/2016,39176)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,39176) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung - Verfristung von Einwendungen - Zwölfmonatsfrist

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.11.2004 - VIII ZR 115/04

    Fehlerhafter Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung

    Auszug aus AG Hamburg, 15.09.2016 - 48 C 51/16
    Entsprechend der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 17.11.2004, VIII ZR 115/04, Rn. 14 nach juris-online), dass nach Fristablauf ein materieller Fehler in einer ansonsten formell ordnungsgemäß erstellten Abrechnung nicht zu Lasten des Mieters korrigiert werden kann, sind auch nicht sämtliche Zahlen der Heizkostenabrechnung neu zu berechnen, da eine Berechnung der Warmwasserkosten zu Mehrkosten für die Beklagte führen würde (EUR 122, 01 anstelle von EUR 66, 78).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2003 - 24 U 99/02

    Zum Recht auf außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses trotz

    Auszug aus AG Hamburg, 15.09.2016 - 48 C 51/16
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 06.05.2003, 24 U 99/02, I-24 U 99/02, juris Rn. 16 in diesem führt das OLG Düsseldorf aus, dass das Recht zur Einsichtnahme stehe dem Mieter zu, um die Richtigkeit jeder Kostenposition überprüfen zu können.
  • AG Wetzlar, 04.06.2012 - 38 C 264/12

    Wohnung schlampig gestrichen - Kaution futsch

    Auszug aus AG Hamburg, 15.09.2016 - 48 C 51/16
    Ebenso vermag das Gericht der Entscheidung des AG Wetzlar vom 04.06.2012, 38 C 264/12 (38), zitiert nach juris online, nicht entnehmen, dass grundsätzlich vor Einwendungserhebung eine Belegeinsicht erforderlich sei; die Entscheidung thematisiert im Schwerpunkt, ob der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber einem Betriebskostensaldo geltend machen kann, wenn er dem Vermieter, nachdem dieser seine Bereitschaft zur Belegeinsicht erklärt, den Ort der möglichen Einsichtnahme angegeben und die Klägerseite um Mitteilung eines Termins gebeten hat, einen solchen Termin nicht genannt hat, und verneint dies, weil der Mieter, der eine ihm eröffnete Gelegenheit zur Belegeinsichtnahme nicht nutzt, keine inhaltlichen Einwendungen gegen die ihm erteilte Abrechnung erheben kann (AG Wetzlar vom 04.06.2012, 38 C 264/12 (38), Rn. 29 zitiert nach juris online).
  • AG Berlin-Wedding, 16.06.2014 - 19a C 15/14

    Betriebskostenabrechnung - Einwendungen/Gewährung Belegeinsicht

    Auszug aus AG Hamburg, 15.09.2016 - 48 C 51/16
    Hierzu reicht z.B. der Hinweis, dass die Betriebskosten gegenüber dem Vorjahr nicht nachvollziehbar gestiegen sind (Langenberg/Zehelein, Betriebskosten- und Heizkostenrecht, 8. Aufl. 2016, VI Rn. 262f, S. 425 so wohl auch AG Berlin-Wedding, Urteil vom 16.06.2014, 19a C 15/14, BeckRS 2014, 14944, das sich ausdrückl. auf die Kommentierung von Langenberg bezieht) oder auch das der Verteilungsschlüssel sich mit den Gesamt - und Einzelkosten nicht in Einklang bringen lässt, wie im streitgegenständlichen Fall zum Teil vorgebracht wurde.
  • BGH, 11.05.2016 - VIII ZR 209/15

    Wohnraummiete: Einwendungsausschlusses wegen Fristablaufs bei Abrechnung nicht

    Auszug aus AG Hamburg, 15.09.2016 - 48 C 51/16
    Macht der Mieter keine Einwendungen geltend, wird die Abrechnung nach Ablauf der Jahresfrist für den Mieter selbst dann verbindlich, wenn sie fehlerhaft erfolgt ist, etwa weil sie mietvertraglich nicht umlagefähige Kosten enthalten hat (vgl. BGH Urteil vom 05.03.2008, VIII ZR 80/07, BGH, Urteil vom 11.05.2016, Az.: VIII ZR 209/15, juris-online).
  • BGH, 05.03.2008 - VIII ZR 80/07

    Frist für die Geltendmachung von Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung;

    Auszug aus AG Hamburg, 15.09.2016 - 48 C 51/16
    Macht der Mieter keine Einwendungen geltend, wird die Abrechnung nach Ablauf der Jahresfrist für den Mieter selbst dann verbindlich, wenn sie fehlerhaft erfolgt ist, etwa weil sie mietvertraglich nicht umlagefähige Kosten enthalten hat (vgl. BGH Urteil vom 05.03.2008, VIII ZR 80/07, BGH, Urteil vom 11.05.2016, Az.: VIII ZR 209/15, juris-online).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht